Letzten Donnerstag und Freitag hat die Rechtskommission des Nationalrates das neue Sexualstrafrecht beraten (Medienmitteilung siehe hier).
Dabei hat die Kommission beschlossen: Für Vergewaltigungen sollen keine Geldstrafen möglich sein.
Das zeigt: Die Arbeit unseres Komitees lohnt sich.
Ebenfalls zeigt sich aber, dass es noch viel zu tun gibt:
- Für die Verbrechen sexuelle Nötigung und Missbrauch einer urteils- oder zum Widerstand unfähigen Person sollen Geldstrafen möglich bleiben.
- Für Vergewaltigung wurde keine Mindeststrafe eingeführt. Theoretisch sollen also 3 Tage bedingt für eine Vergewaltigung möglich sein.
- Für grausam und/oder mit Waffengebrauch verübte Sexualverbrechen sollen weiterhin voll- beziehungsweise teilbedingte Gefängnisstrafen möglich sein.
Ausserdem hat die Kommission eine äussert wichtige Verschärfung betreffend qualifizierte Vergewaltigung abgelehnt, die der Ständerat im Sommer eingeführt hat. In der Praxis heisst das: Urteile wie dieses hier sollen weiterhin möglich sein.
Selbst für die mehrfache orale, vaginale und anale Vergewaltigung eines minderjährigen Opfers sollen in der Schweiz Täter den Gerichtssaal auch in Zukunft als freie Männer verlassen können. Mit anderen Worten: Es gibt noch viel zu tun. Unterstützen Sie uns — nicht nur den Opfern zuliebe, sondern auch einer aufgeklärten, gleichberechtigten Gesellschaft!