Die Schweiz: Schöne Berge, gute Schokolade und freilaufende Vergewaltiger?
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Härtere Strafen für Vergewaltiger
In der Schweiz kommt ein Drittel der wegen qualifizierter Vergewaltigung Verurteilter mit einer bedingt ausgesprochenen Strafe davon. Im Sommer entscheidet der Nationalrat, ob «Bedingte» weiterhin möglich sein sollen. Wir appellieren mit Nachdruck: Beenden Sie diese Unrechtspraxis!
Qualifizierte Vergewaltigung heisst: ein Opfer gegen dessen Willen penetrieren und dabei ein Nötigungsmittel wie physische Gewalt oder Todesdrohungen anwenden. Es ist das schlimmste Delikt gegen die sexuelle Integrität.
Wer in einem zivilisierten Land wegen dieses Deliktes verurteilt wird, kommt ins Gefängnis. Mit einer unbegreiflichen Ausnahme: der Schweiz. In der Schweiz kommt bis jetzt etwa ein Drittel der Verurteilten mit einer bedingten Strafe davon, unter anderem auch diese Täter:
- Minderjähriges Opfer mehrfach oral, vaginal und anal vergewaltigt: 24 Monate bedingt!
- Minderjährige Freundin vergewaltigt: 22 Monate bedingt!
- Zweifache Vergewaltigung und sexuelle Handlung mit Kindern: 24 Monate bedingt!
- Vergewaltigung bzw. sexueller Missbrauch von zehn minderjährigen Opfern: 24 Monate bedingt!
Alle diese Täter verlassen den Gerichtsaal als freie Männer. Sie müssen ihre Strafe nur verbüssen, wenn sie innert weniger Jahren nochmals verurteilt werden. Das heisst: Kommt es zu keiner weiteren Verurteilung, blieben ihre Verbrechen ungestraft.
Diese Unrechtspraxis darf nicht weitergehen! Wir appellieren daher mit Nachdruck an die Mitglieder des Nationalrats: Stimmen Sie der Erhöhung der Mindeststrafe für qualifizierte Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 2 im neuen Gesetz) auf über zwei Jahre Freiheitsstrafe zu!