Am 5. Dezember hat der Nationalrat über das Sexualstrafrecht befunden.
Erfreulich ist:
- Im Unterschied zum Ständerat hat der Nationalrat beim Grundtatbestand der Vergewaltigung die Möglichkeit von Geldstrafen ausgeschlossen.
- Im Unterschied zur Empfehlung seiner Kommission hat der Nationalrat bei der qualifizierten Vergewaltigung die Möglichkeit von Bewährungsstrafen ausgeschlossen.
Zu bemängeln ist:
- Sowohl für sexuelle Nötigung wie auch für den Missbrauch urteilsunfähiger Personen werden im neuen Sexualstrafrecht weiterhin Geldstrafen möglich sein.
- Besonders stossend ist die Tatsache, dass selbst für den qualifizierten Missbrauch urteilsunfähiger Personen die Geldstrafe nicht ausgeschlossen wurde. Dies bedeutet eine unverständliche Bagatellisierung von Sexualverbrechen an zum Beispiel geistig behinderten Opfern.
- Grausame und/oder unter Waffengebrauch verübte Sexualverbrechen können auch in Zukunft mit bedingten oder teilbedingten Strafen geahndet werden.
Die Gesetzesrevision geht nun zur Differenzbereinigung in den Ständerat. Das Komitee wird sich darauf konzentrieren, den Ständerat davon zu überzeugen, beim Grundtatbestand der Vergewaltigung die Geldstrafe ebenfalls zu streichen.